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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Stand: Juni 2025

§ 1 Allgemeines

(1) Wir sind Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und erbringen unsere Leistung als Immobilienmakler gemäß der §§ 652 ff. BGB gegen Zahlung einer Provision. Wir können versichern, dass wir alle gesetzlich erforderlichen sowie vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Betrieb eines Maklerbüros erfüllen.

(2) Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen einem Auftraggeber und uns,

Hinsch Immobilien GmbH, Schlebuschweg 26 in 21029 Hamburg

geschlossen werden. Sie werden Bestandteil eines jeden zwischen dem Auftraggeber und uns geschlossenen Vertrags.

(3) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

(4) Auftraggeber können sowohl Verkäufer und/oder Anbieter einer Immobilie (z.B. Verkäufer, Vermieter, Verpächter) als auch Käufer einer Immobilie (z.B. Käufer, Mieter, Pächter) sein.

(5) Unter einem Maklervertrag versteht man einen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und uns über einen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags oder die Vermittlung eines Vertrags gegen Entrichtung eines Maklerlohns. Hauptvertrag ist z.B. ein Kauf-. Miet- oder Pachtvertrag.

(6) Individualvereinbarungen gehen den hiesigen Regelungen vor.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Ein Maklervertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Grundsätzlich bedarf der Abschluss eines Maklervertrags keiner Schriftform. Ein Maklervertrag kommt auch rechtswirksam dadurch zustande, wenn wir ein Objekt erkennbar anbieten, unseren Provisionsanspruch nennen und ein Interessent unsere Leistungen in Anspruch nimmt, etwa durch das Anfordern eines Exposés. In diesem Fall gilt der Vertrag als mündlich und konkludent geschlossen.

(2) Ausgenommen sind Maklerverträge nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) sowie Verträge über den Nachweis einer Kaufgelegenheit für Wohnungen oder Einfamilienhäuser (§ 656a BGB). Diese Maklerverträge werden ausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung oder die Bestätigung der Inanspruchnahme in Textform geschlossen.

 

§ 3 Haftungsausschluss für objektbezogene Angaben (z.B. im Exposé etc.)

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer sowie Zwischenverkauf/- vermietung und/oder - verpachtung bleiben vorbehalten.

(2) Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns übermittelten Informationen (z.B. seitens des Eigentümers, Vermieters, Verpächters oder eines beauftragten Dritten). Wir ermitteln die Informationen nicht selbst, so dass wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Daher liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Angaben selbst zu überprüfen. Eine Haftung wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen, also wenn uns bekannt gewesen ist, dass die Objektinformationen unrichtig, unplausibel oder bedenklich sind.

 

§ 4 Doppeltätigkeit eines Maklers

(1) Im Falle eines zu vermittelnden Kaufvertrags eines Objekts sind wir berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit des Maklers).

(2) Die Vermittlung von Wohnraum zur Miete ist hiervon ausgenommen. In diesem Fall dürfen wir entweder nur für den Vermieter oder für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

 

§ 5 Sonstige Rechte und Pflichten des Maklers

(1) Wir behandeln alle uns anvertrauten Informationen im Zusammenhang mit einem Auftrag eines Auftraggebers vertraulich und wir werden den Auftraggeber jederzeit über den Stand unserer Tätigkeit informiert halten.

(2) Wir sind als Makler dazu verpflichtet, eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) durchzuführen. Insofern sind wir berechtigt, den Auftraggeber zu identifizieren und vor dem Abschluss des Hauptvertrags eine Ausweiskopie zu verlangen.

(3) Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein.

 

§ 6 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Pflicht, uns unverzüglich über alle relevanten Umstände zu informieren, die die Ausübung der Maklertätigkeit beeinflussen können, insbesondere wenn unsere Tätigkeit nicht mehr erforderlich ist.

(2) Vor Abschluss des Hauptvertrages muss der Auftraggeber bei uns unter Angabe des Namens und der Anschrift des potentiellen Vertragspartners nachfragen, ob wir den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt haben. Unterlässt der Auftraggeber die Nachfrage, muss er den vollständigen Beweis erbringen, dass er nicht rechtzeitig Kenntnis von der Maklertätigkeit hatte. Andernfalls bleibt uns der Nachweis vorbehalten, dass unsere Tätigkeit dennoch zum Abschluss des Hauptvertrages beigetragen hat.

(3) Der Auftraggeber muss uns unverzüglich über das Zustandekommen des Hauptvertrages informieren und uns auf erstes Verlangen eine vollständige Kopie des Vertrages bereitstellen. Ebenso hat uns der Auftraggeber über erhaltene Kaufpreiszahlungen zu informieren.

(4) Für den Auftraggeber besteht die Verpflichtung, sämtliche im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Erhaltene Informationen dürfen nicht an Dritte weiterzugeben werden. Eine Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten, insbesondere zu Kaufobjekten, Verkaufsinteressenten oder Exposés, stellt eine Vertragsverletzung dar. Sollte durch eine solche Offenlegung ein Hauptvertrag zustande kommen, haftet der Auftraggeber pauschal in Höhe der vereinbarten Provision zzgl. MwSt., es sei denn, er weist nach, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 7 Provision

(1) Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis von uns ein Vertrag abgeschlossen wird. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht direkt am Vertragsabschluss beteiligt waren. Es reicht aus, dass unsere Tätigkeit mitursächlich für den Vertragsschluss war.

(2) Die Provision versteht sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird bei Anfall separat ausgewiesen.

(3) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Maklervertrag oder aus dem konkreten Angebot (z.B. Exposé etc.).

(4) Die Fälligkeit der Provision erfolgt mit Abschluss des Vertrags und der Rechnungsstellung. Der Anspruch gilt auch, wenn sich die Vertragsart ändert, etwa von Kauf zu Miete, von Kauf zu Pacht oder von Miete zu Pacht. In solchen Fällen ist der übliche Maklerlohn gemäß § 653 Abs. 2 BGB geschuldet.

(5) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann erhalten, sofern der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder nachträglich aufgehoben, rückgängig gemacht oder einvernehmlich beendet wird. Diese Umstände tangieren den Provisionsanspruch nicht.

(6) Wenn der Auftraggeber ein Wohnungssuchender im Sinne des § 2 Abs. 1a WoVermittG ist, entsteht der Anspruch auf Provision nur unter der Bedingung, dass wir die Erlaubnis zur Wohnungsanzeige ausschließlich aufgrund des Maklervertrags mit dem Auftraggeber vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten erhalten.

(7) Bei einem Hauptvertrag, der den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses betrifft, haben wir nur dann einen Provisionsanspruch, wenn wir mit beiden Vertragsparteien einen Maklervertrag abgeschlossen haben. Falls der Käufer als Verbraucher gemäß § 13 BGB gilt, sind beide Parteien verpflichtet, die Provision zu gleichen Teilen zu entrichten.

(8) Sollte der Auftraggeber direkt mit dem Käufer oder Verkäufer in Kontakt treten und es infolgedessen zum Abschluss eines Vertrags kommen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision unberührt. Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Vermittlung durch uns oder durch den direkten Austausch zwischen den Vertragsparteien zustande gekommen ist, sofern unsere Tätigkeit für die Vertragsanbahnung ursächlich war. Die Höhe der Provision sowie die Fälligkeit der Zahlung richten sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen.

 

§ 8 Aufwendungsersatz

(1) Wenn der Vertrag nicht zustande kommt und der Auftraggeber dafür verantwortlich ist, soll er die nachweisbaren Kosten übernehmen, die wir bereits getragen haben. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Exposés, Anzeigen in Zeitungen und Online-Portalen, Telefon- und Portogebühren, Fahrten zu Besichtigungen sowie Honorare für Sachverständige. Gleiches gilt, wenn wir aus einem triftigen Grund den Vertrag beenden mussten.

(2) Aufwendungen für die Vermittlung oder den Nachweis eines Mietvertrags über Wohnräume sind nur dann erstattungsfähig, wenn die nachgewiesenen Kosten den Betrag einer Monatsmiete übersteigen oder der Mietvertrag nicht zustande kommt.

 

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 6 Monate. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Makleralleinauftrag verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, es sei denn, er wird spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform.

 

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Rechtsverletzungen haften wir dem Auftraggeber gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt. Die Regelungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen.

(4) Wird sind nicht verpflichtet, die Bonität der vermittelten Vertragspartei zu überprüfen. Eine Haftung übernehmen wir nur, wenn uns finanzielle Schwierigkeiten bekannt sind, die den Hauptvertrag gefährden könnten, und wir den Auftraggeber darüber nicht informieren. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung gemäß den Absätzen 1 und 2.

 

§ 11 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Anfragen innerhalb des geschlossenen Vertrags, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 lit b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (Link setzen).

 

§ 12 Urheberrechte

An allen von uns übersandten bzw. überreichten Unterlagen einschließlich Bildern und Texten sowie gezeigten Filmen bestehen Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Texte, Unterlagen und Filme ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

 

§ 13 Widerrufsrecht des Verbrauchers und Ausschluss

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

__________________

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ADRESSE einfügen mit Telefonnummer, E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, nachdem er seine ausdrückliche Zustimmung hierzu gegeben hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

 

Ende der Widerrufsbelehrung

__________________

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An NAMEN und ADRESSE

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/ erhalten am (*):

– Name des/der Verbraucher(s):

– Anschrift des/der Verbraucher(s):

– Datum:

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 14Verbraucherschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen deutschen Kollisionsrechts.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Maklers, hier Hamburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Regelungen dieses Vertrages hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

(4) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

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